1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Im Falle des Wechsels einer Vertragspartei durch Eintritt einer neuen Vertragspartei hat die jeweils andere Vertragspartei das Recht, den Vertrag zu kündigen. Vertragspartner kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit AlsterContor nur nach vorheriger, schriftlicher Einwilligung durch AlsterContor auf einen Dritten übertragen.
1.2 AlsterContor ist berechtigt, den konkreten Leistungsumfang und -preis sowie die AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von AlsterContor für Vertragspartner zumutbar ist. Änderungen werden 3 Monate vor Inkrafttreten bekannt gegeben.
1.3 Vertragspartner kann im Falle des vorstehenden Absatzes innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen den Änderungen widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, so werden die Änderungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht Vertragspartner fristgemäß, so kann AlsterContor abweichend von anderen Kündigungsregeln mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Kündigt AlsterContor nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
1.4 Widerspruch und Kündigung bedürfen der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim jeweiligen Erklärungsempfänger.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung einer Plattform zur Online Präsentation von Trainern. Bei der Plattform handelt es sich um ein umfassendes Leistungspaket zur Abwicklung des Online-Präsentationsprozesses.
2.2 Die Anwendung wird auf dem jeweils bei AlsterContor verfügbaren und freigegebenen Stand der Entwicklung gehalten.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen von AlsterContor ergibt sich aus dem Vertrag/Angebot, seinen Anlagen sowie nachfolgenden Regelungen.
3.2 AlsterContor bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte 7 Tage die Woche mit einer mittleren jährlichen Verfügbarkeit von 99% an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird.
3.3 Soweit AlsterContor sich der Dienste anderer Anbieter sowie aus anderen Diensten und Netzen bedient, um Daten auf entsprechende Anfragen des Nutzers ordnungsgemäß zu übertragen, ist die Leistung von AlsterContor darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu den Netzen anderer Anbieter zur Verfügung zu stellen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
4.1 Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienstleistungen von AlsterContor sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden.
4.2 Passworte und Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen von Dritten nicht genutzt werden. Mitarbeiter von AlsterContor werden nie nach Zugangsdaten fragen.
4.3 Verstößt Vertragspartner gegen die Pflichten nach Abs. (1) bis (2), so ist AlsterContor zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Bei anderen Vertragsverstößen durch Vertragspartner ist AlsterContor nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
5. Haftung von AlsterContor
5.1 Die Parteien leisten einander bei Vorsatz Schadensersatz in voller Höhe. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine gegenseitige Haftung nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die verletzte Vertragspflicht verhindert werden sollte. Sie ist der Höhe nach auf 5.000,- € beschränkt. Für die verbleibenden Fälle einer Schadenersatzhaftung wegen einfacher Fahrlässigkeit wird eine Haftung ausgeschlossen. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von AlsterContor auf den Jahresbetrag, den Vertragspartner für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat oder auf die Höhe der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung begrenzt.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von AlsterContor liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten eintreten, hat AlsterContor auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen AlsterContor, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt, wenn die Behinderung oder Unterbrechung bei Sub-Unternehmern von AlsterContor eintritt. Ausführungsfristen verlängern sich darüber hinaus auch dann angemessen, wenn die Behinderung von Vertragspartner zu vertreten ist. Von der Behinderung bzw. Unterbrechung der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen hat AlsterContor Vertragspartner unverzüglich Anzeige zu machen.
5.3 Liegt eine erhebliche Behinderung vor, die von AlsterContor zu vertreten ist, so ist Vertragspartner berechtigt, Zahlungen angemessen zu mindern oder außerordentlich zu kündigen. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer Vertragspartner die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird. Erhebliche Behinderungen hat Vertragspartner bei AlsterContor schriftlich und spezifiziert zu rügen. Das Recht zur Minderung besteht ab Eingang der Rüge bei AlsterContor. Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass Vertragspartner AlsterContor schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
5.4 AlsterContor haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen und auch nicht für den Bestand, den inhaltlichen Umfang und den Namen einer Website, eines Web-Angebots und einer Domain. Ebenso wenig haftet AlsterContor dafür, dass die übermittelten Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Alle Leistungen und Waren, die von AlsterContor vertragsgemäß zur Verfügung gestellt oder geliefert werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob Vertragspartner sie nutzt oder ob sie den Erwartungen von Vertragspartner entsprechen. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen ist ausgeschlossen.
6.2 Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgt jeweils im Voraus für 12 Monate, wenn nicht im Vertrag/Rechnung etwas anderes vereinbart wird.
6.3 Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume oder nach einmaliger, erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist AlsterContor berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
7. Geheimhaltung, Datenschutz
7.1 AlsterContor ist verpflichtet, das Daten- (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz) und das Fernmeldegeheimnis (§ 85 Telekommunikationsgesetz) zu wahren und stellt sicher, dass die Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Diese Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Mitarbeiter von AlsterContor werden auf Wunsch übliche und angemessene Verpflichtungserklärungen bezüglich Datenschutz und Fernmeldegeheimnis unterzeichnen.
7.2 AlsterContor wird personenbezogene Daten nur gemäß den schriftlichen Weisungen von Vertragspartner verarbeiten. Vertragspartner beauftragt AlsterContor mit allen erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen, um die Daten vor Verlust und dem Zugriff Unberechtigter zu sichern. Hiervon ausgenommen ist, dass Kunden vom Vertragspartner Zugriff auf ihren Account erhalten und über die weitere Nutzung ihrer Daten, z.B. die Löschung, frei entscheiden können.
7.3 Es ist grundsätzlich untersagt, Informationen (Texte, Bilder usw.) vom AlsterContor-Server herunterzuladen, zu kopieren, zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, zu veröffentlichen, umzugestalten oder auf einen anderen Datenträger zu übertragen bzw. auf andere Weise unberechtigt zu nutzen. Ausgenommen hiervon ist das fallweise Herunterladen, Speichern und der Ausdruck von Informationen durch Kunden bzw. im Rahmen privater Nutzung. Die damit definierten Rechte sind nicht übertragbar, vermietbar oder verleihbar.
7.4 Allgemeinen Suchmaschinen im Sinne der Major Search Engines und Metacrawlern ist der Zugriff auf die in AlsterContor veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) gestattet.
7.5 Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten urheberrechtlichen und markenschutzrechtlichen Ansprüche werden von der AlsterContor GmbH ohne vorherige Benachrichtigung nach geltendem Recht – ggf. unter Ausschöpfung des Rechtsweges – verfolgt.
7.6 Alle Informationen, die in AlsterContor veröffentlicht werden, unterliegen der sorgfältigen Prüfung. Soweit es sich dabei um Empfehlungen handelt, so beruhen diese auf langjährigen Erfahrungen und Recherchen. Sämtliche Angebote bzw. Informationen – auch jene, die im Auftrag von Kunden in AlsterContor veröffentlicht werden – unterliegen darüber hinaus einer ständigen Aktualitätsprüfung. Eine Gewähr im rechtlichen Sinne für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von Informationen, Empfehlungen usw. können wir dessen ungeachtet nicht übernehmen. Für Kritik, Anregungen und Hinweise sind wir stets dankbar.
8. Vertragsdauer, Kündigung
8.1 Der Vertrag wird auf Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht entsprechend den folgenden Regeln gekündigt wird.
8.2 Er kann zum Ende der Vertragszeit mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
8.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei AlsterContor. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
9.2 Erfüllungsort ist der Sitz von AlsterContor bzw. der Standort des von AlsterContor genutzten Servers.
9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Beklagten.
